Das "Off-label-use-Problem" der Behandlung bzw. die Sicherung der Behandlungskontinuität im Interesse des Patienten durch bessere Zusammenarbeit Krankenhaus-Praxis.


Der Wechsel aus stationärer Krankenhaus-Behandlung in ambulante Behandlung beim niedergelassenen
Nervenarzt kann die Behandlung gefährden. Eine häufige Ursache ist das sogenannte
"off-label-use-Problem". Es geht hier um wirksame, teils in den Leitlinien der Fachgesellschaften
empfohlene, aber in Deutschland (noch ?) nicht zugelassene Behandlungen.

Die Klinik kauft die Medikamente auf dem Markt und die Einstellung auf ein Präparat erfolgt ohne
Einfluß der Krankenkassen.

Nach der Entlassung geht jedes Rezept der niedergelassenen Ärzte durch die Prüfung der zuständigen
Krankenkasse. Ist ein Medikament nicht zugelassen ist mit Regreß zu rechnen: der Arzt muß die
Behandlung dann selbst zahlen.

In unsere Praxen kommen immer wieder Patienten, denen in der Klinik geholfen wurde- allerdings mit
nicht zugelassenen Medikamenten und wodurch uns niedergelassenen Ärzten der Regreß droht.

Um Gefährdung der Patienten-Weiterbehandlung zu vermeiden, hatte ich den Kliniken, mit denen ich
zusammenarbeite Anfang 2007 zusammengestellt, was für die Praxen "on-label" (= zugelassen) und
was "off-label" (= nicht zugelassen) ist, bzw. eingehender Begründung vor Weiterverordnung bedarf.

Die Datei wird vom "Berufsverband der Nervenärzte BVDN" verwendet.

Die Ausarbeitung zum "Off-Label-Use-Problem" ist hier einsehbar und als pdf-Datei auch herunterladbar:

Off-Label-Argumentationshilfe.pdf

Das "off-label-use-Problem", Notwendigkeit und Klinik-Ruecksichtslosigkeit-Presseartikel Dr.Klees.pdf